Aviation Project Service| AZF | Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst |
| Lehrgang gemäß | FlugfunkV |
| Anforderungen | gute Englisch und Deutsch Kenntnisse Mindestalter 18 Jahre |
| Inhalt | Durchführung des Flugfunksprechverkehres in deutscher und englischer Sprache Verwendung festgelegter - Redewendungen - Ausdrücke - Verfahren - Abkürzungen - Not- und Dringlichkeitsverfahren |
| Berechtigung für | Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst berechtigt, den Sprechfunk bei einer Boden- oder Luftfunkstelle uneingeschränkt auszuüben |
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| BZF I | Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst |
| Lehrgang gemäß | FlugfunkV JAR-FCL |
| Anforderungen | gute Englisch und Deutsch Kenntnisse Mindestalter 15 Jahre |
| Inhalt | Durchführung des Flugfunksprechverkehres in deutscher und englischer Sprache Verwendung festgelegter - Redewendungen - Ausdrücke - Verfahren - Abkürzungen - Not- und Dringlichkeitsverfahren |
| Berechtigung für: | Sprechfunk bei einer Luftfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeuges, das nach Sichtflugregeln fliegt, oder bei einer Bodenfunkstelle mit Luftfunkstellen der vorgenannten Art auszuüben. |
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| BZF II | Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst |
| Lehrgang gemäß | FlugfunkV
2. DVLuftPersV für PPL(A) erforderlich |
| Anforderungen | gute Deutsch Kenntnisse Mindestalter 15 Jahre |
| Inhalt | Durchführung des Flugfunksprechverkehres in deutscher Sprache Verwendung festgelegter - Redewendungen - Ausdrücke - Verfahren - Abkürzungen - Not- und Dringlichkeitsverfahren |
| Berechtigung für: |
Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur in deutscher Sprache bei einer Luftfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeuges, das nach Sichtflugregeln fliegt, oder bei einer Bodenfunkstelle mit Luftfunkstellen der vorgenannten Art auszuüben. |
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